“Wie soll ich mein Studium finanzieren?” Diese Frage stellen sich so viele Studenten seit
Jahren. Bisher war es vielen aus diversen Gründen nicht möglich, Bafög zu beziehen.
Dies soll die Bafög Reform nun ändern. Doch hält diese auch, was sie verspricht?
Mit dem BaföG sollen berufliche Aufstiegsfortbildungen von Fachkräften finanziell
gefördert werden. Da nur wenige Studenten das BAföG beziehen konnten, hat der Bund
eine BaföG-Reform präsentiert, mit der dieses Problem bewältigt werden soll. Die
Förderungshöchstbeträge steigen von 861 Euro auf 934 Euro, der Freibetrag, der auf
das Elterneinkommen gewährt wird, wird nun um 20,75% steigen. Dies bedeutet, wer
als Einzelkind verheiratete Eltern hat, bei dem dürfen die die Eltern künftig 2.415
anstatt der 2.000 Euro verdienen, um BAföG beziehen zu können. Der
Vermögensfreibetrag steigt auf 15.000 Euro für Leute unter 30 und die Altersgrenze
steigt nun auf 45. Dies klingt nach der Lösung, nach der sich die Studenten schon lange
sehnen, doch wie viel bringt die Reform wirklich?
Wir fragen bei Matthias Nowak aus dem Studentenwerk-Wuerzburg nach, ob die Bafög-
Reform die bisherigen Probleme lösen kann.
Sascha: Hat die Bafög-Reform den Studenten und Studentenwerken geholfen,
wenn ja, inwiefern?
Nowak: Den Studenten hat die „BAföG-Reform“ (die tatsächlich keine Reform, sonden
ein BAföG-Änderungsgesetz war) hauptsächlich dadurch geholfen, als eine deutliche
Anhebung der Bedarfssätze und der Freibeträge erfolgte. Hierdurch erhalten die bereits
geförderten Studenten höhere Leistungen und Studenten, die bisher rechnerisch keine
Leistungen nach dem BAföG erhalten konnten, weil das Einkommen der Eltern zu hoch
war, erhalten nun ebenfalls Leistungen.
Eine digitale Antragstellung wird nunmehr durch den Wegfall des
Schriftformerfordernisses erleichtert.
Sascha: Gibt es häufige Fehler bei den Bafög Anträgen, wenn ja, welche?
Nowak: Der häufigste Fehler ist, dass die Anträge zu spät gestellt werden und
notwendige Unterlagen nicht beigelegt werden.
Besonders oft fehlen hierbei wichtige Nachweise wie:
– Immatrikulationsbescheinigung
– Mietvertrag oder Meldebescheinigung
– Einkommensnachweis deiner Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr
– Kontostand, Wertpapiere, Sparbuch, …
Sascha: Welche Veränderungen ergeben sich bei den Studentenwerken durch die
Digitalisierung und der Bafög-Reform?
Nowak: Die „BAföG-Reform“ führt, wie die meisten der bisherigen 26 BAföG-
Änderungsgesetze für das Amt für Ausbildungsförderung kurzfristig zu Mehrarbeit, da
die gesetzlichen Änderungen umgesetzt werden müssen.
Hinsichtlich des Stands der Digitalisierung hat sich grundsätzlich wenig geändert.
Dadurch, dass für die Antragstellung nunmehr keine Schriftform und damit keine
eigenhändige Unterschrift oder eine Verifizierung eines digital gestellten Antrages
durch die ID des neuen Personalausweises nötig ist, werden deutlich mehr Anträge
digital eingereicht. Diese müssen, da wir noch keine elektronischen Akten haben,
ausgedruckt werden, was einen erheblichen zusätzlichen Zeitaufwand bedeutet.
Sascha: Sind die Studentenwerke personell überlastet?
Nowak: Auf dem Papier haben wir das Personal, das das Ministerium für nötig hält.
Bei der Personalzumessung wird aber leider regelmäßig übersehen, dass das BAföG und
die anderen im Verfahren zu berücksichtigenden Gesetze immer komplizierter werden.
Auch die Lebenssachverhalte (Familiensituation, Studiensituation…) werden immer
komplizierter, so dass der Bearbeitungsaufwand für den einzelnen BAföG-Antrag
ständig steigt. Dazu kommen immer wieder Sonderaufgaben, die den Ämtern für
Ausbildungsförderung übertragen werden.
In dem Zusammenhang wird bisher auch der personelle und technische Aufwand für die
Digitalisierung und vor allem die Einführung einer elektronischen Akte völlig
übersehen.
Sascha: Was sollte der Staat Ihrer Meinung nach machen, um Studenten und
Studentenwerken weiter zu helfen und werden Studenten genug gefördert?
Nowak: Den Studenten wäre im Rahmen des BAföG sehr geholfen, wenn man endlich
eine jährliche automatische Erhöhung der Berechnungsparameter entsprechend der
Entwicklung der wirtschaftlichen Lage einführen würde. Damit könnten Entwicklungen
wie in den letzten Jahren, als das BAföG von den wirtschaftlichen Entwicklungen
abgekoppelt war, vermieden werden.
Den Studentenwerken wäre mit einer realistischen Sichtweise auf ihre Arbeit und den
dafür zu betreibenden Aufwand und einer entsprechenden Finanzierung geholfen. Dies
gilt übrigens nicht nur für den Bereich BAföG, sondern auch für andere
Leistungsbereiche der Studentenwerke, wie den Verpflegungsbereich mit den Mensen
und Cafeterien und die verschiedenen Beratungsbereiche, insbesondere die
psychotherapeutische Beratung. Man kann nicht von den Studentenwerken immer
mehr an Leistungen fordern, die hierfür nötigen Mittel aber nicht zur Verfügung stellen.
Abschließend kann man nun sagen, dass das neue Bafög-Gesetz einigen Studenten die
Möglichkeit bietet finanzielle Unterstützung zu erhalten, die vorher nicht die Chance
hatten. Trotzdem gibt es noch einige Baustellen in der Umsetzung.
Bei Fragen rund um den BAföG-Antrag bietet das Bundesministerium für Bildung
und Forschung zusammen mit den Studentenwerken eine BAföG-Hotline an. Diese
ist speziell für immer wieder auftretende Fragen rund um die Antragsstellung
zuständig und ist kostenfrei an allen Werkstagen von 08:00 bis 20:00 unter der
Rufnummer 0800 – 223 63 41 erreichbar.
Natürlich kann man darüber hinaus das örtliche Studentenwerk in Würzburg am
Studentenhaus kontaktieren und dort einen persönlichen Termin vereinbaren.
Weitere Infos unter: BAföG | Studentenwerk Würzburg (studentenwerk-wuerzburg.de)